Getty Images verklagte Stability AI mit dem Vorwurf, Millionen von Bildern ohne ordnungsgemäße Genehmigung für KI-Training verwendet zu haben. Dazu verteidigte sich Stability AI noch gegen eine Sammelklage visueller Künstler wegen Urheberrechtsverletzungen, da das Unternehmen ihre Bilder rechtswidrig für den gleichen Zweck kopiert hatte.
Die kürzlich eingeführte Bildgenerierungsfunktion von ChatGPT ermöglicht es Nutzern, Bilder im Stil des renommierten japanischen Animationsstudios Ghibli zu erstellen, was eine breite Diskussion über Urheberrechtsfragen im Zusammenhang mit KI-generierter Kunst ausgelöst hat. Kritiker argumentieren, dass das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschütztem Material ohne ausdrückliche Genehmigung problematisch ist und die Rechte der ursprünglichen Künstler verletzen könnte.
Obwohl spezifische Werke durch das Urheberrecht geschützt sind, ist die Nachahmung eines visuellen Stils rechtlich weniger eindeutig. Laut Evan Brown, Anwalt für geistiges Eigentum bei der Kanzlei Neal & McDevitt, bewegen sich Produkte wie der Bildgenerator von GPT-4o derzeit in einer rechtlichen Grauzone. Da der Stil nicht ausdrücklich durch das Urheberrecht geschützt ist, scheint OpenAI allein durch das Generieren von Bildern, die Filmen von Studio Ghibli ähneln, nicht gegen das Gesetz zu verstoßen.
Die Künstlerin Molly Crabapple führt eine Bewegung von Künstlern gegen diesen Diebstahl an. KI-Kunstgeneratoren werden mit riesigen Datensätzen mit Millionen von urheberrechtlich geschützten Bildern trainiert, die ohne das Wissen ihres Schöpfers gesammelt wurden, geschweige denn mit einer Vergütung oder dessen Zustimmung. „Es ist ein Raubüberfall bei Tageslicht“, sagte sie in einem offenen Brief. Die Störer bitten nicht um Erlaubnis, sie bitten um Vergebung [1].
Die Fähigkeit von GenAI, Stile zu imitieren, sorgt bei Schriftstellern und Künstlern für Aufruhr, da sie befürchten, dass ihre unverwechselbaren Stile reproduziert und ohne angemessene Anerkennung genutzt werden könnten. Viele Künstler, Autoren und Programmierer lehnen die Verwendung ihrer Werke als Trainingsdaten für GenAI ab [2]. Sie charakterisieren Stable Diffusion als ein „Collage-Tool“, dessen Outputs mit den eigenen Werken der Künstler konkurrieren. Das Hauptärgernis für Kritiker sind die fehlenden Quellenangaben und die mangelnde Kompensation für die Nutzung ihrer ursprünglichen Kreationen.
Wird AIGC durch Urheberrecht geschützt?
Das U.S. Copyright Office hat darauf hingewiesen, dass nur von Menschen erstellte Inhalte urheberrechtlich geschützt werden können, deswegen ist AIGC in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Urheberrecht kann jedoch durch menschliche Bearbeitungen wie grafische Anpassungen oder das Hinzufügen neuer Elemente erlangt werden, wobei die Änderungen dokumentiert werden sollten. Einfache Filter oder Helligkeitsanpassungen genügen dafür nicht.
Zudem ist zu beachten, dass AIGC urheberrechtlich geschütztes Material enthalten kann, z.B. kopierte Texte aus anderen Quellen oder Bilder mit geschützten Marken und Patenten. Dies birgt das Risiko, fremde geistige Eigentumsrechte zu verletzen. Daher ist die Zustimmung der Rechteinhaber für eine rechtmäßige Nutzung erforderlich [3].
In der Regel unterscheiden sich die Ausgaben der GenAI deutlich von den Medien, mit denen die Modelle trainiert wurden. Das Urheberrecht umfasst keine Ideen, Fakten, Methoden oder Elemente, die in Werken erhalten sind. Stil ist nicht urheberrechtlich geschützt [4].
Die anhängigen Urheberrechtsklagen in den USA haben erhebliche Auswirkungen auf die Zukunft der AIGC. Urteile zugunsten der Kläger könnten dazu führen, dass Entwickler der GenAI-Systeme ihre Standorte in Länder verlagern, wo die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke als Trainingsdaten als faire Nutzung betrachtet werden, z.B. Israel [5].
Wer kann Eigentum an AIGC beanspruchen?
Eine zentrale rechtliche Frage lautet: Wer kann Eigentum an AIGC beanspruchen? Zur Klärung müssen die kreativen Beiträge aller Beteiligten – etwa der Entwickler des GenAI-Systems und der Ersteller der Trainingsdaten – berücksichtigt werden. KI-Entwickler könnten das Eigentum an GenAI-Ausgaben über Nutzungsbedingungen sichern. Andererseits könnten Nutzer, die sich auf sinnvolle und kreative Weise einbringen (z. B. wenn der Prozess nicht vollständig automatisiert ist oder keine Werke nachgeahmt werden), als Urheberrechtsinhaber gelten. Doch wie groß muss der kreative Einfluss der Nutzer sein, um Eigentum zu beanspruchen? Diese Frage erfordert eine genaue Untersuchung des kreativen Prozesses bei der Nutzung von GenAI-Tools [6].
Zuschreibung von Verantwortung
Wer ist schuld, wenn AIGC Desinformationen verbreitet oder Schaden verursacht? Die aktuellen Gesetze und Richtlinien sind in solchen Fällen oft unklar und unzureichend. Wird die Kontrolle über AIGC strikt vom Programmierer des Algorithmus ausgeübt, haftet in der Regel dieser für den Inhalt. Umgekehrt könnten in Fällen, wo ein hohes Maß an Freiheit bei der Erstellung von Inhalten gegeben ist, die Nutzer als haftbarer angesehen werden [7].
Der Fortschritt von Wissenschaft und Kunst erfordert einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Urheberrechtsinhaber, ihre kreative Schaffensmotivation zu schützen, und den Interessen der Entwickler innovativer Technologien sowie nachfolgender Urheber, die Freiräume für eigene Innovationen benötigen.
Bild: PhonlamaiPhoto / Kittipong Jirasukhanont



